Wir bieten auch Beratungsgespräche zum Nachweis bei der Pflegekasse an. Gern stehen wir Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen hier zur Seite und geben hilfreiche Tipps, um die Pflege und Ihren Alltag erfolgreich zu meistern.
Beratungsbesuch
Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Wir führen diese Beratung fachgerecht durch und bestätigen den Besuch für die Pflegekasse.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Wir nehmen uns Zeit für Fragen und Unsicherheiten im Pflegealltag. Angehörige erhalten praktische Hinweise, Tipps zur Entlastung und Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege.
Individuelle Pflegesituation im Blick
Jede Pflegesituation ist anders. Wir betrachten die häusliche Pflege ganzheitlich und geben Empfehlungen, die auf die persönlichen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Lebensumstände abgestimmt sind.
Hinweise zur Pflege und Selbstständigkeit
Im Rahmen des Beratungsbesuchs geben wir Anregungen zur sicheren Pflege, zur Förderung der Selbstständigkeit und zur Vorbeugung von gesundheitlichen Risiken, stets respektvoll und ohne Verpflichtung.
Dokumentation für die Pflegekasse
Der Beratungsbesuch wird ordnungsgemäß dokumentiert und an die zuständige Pflegekasse übermittelt, damit Ihr Pflegegeld weiterhin ausgezahlt werden kann.